AGB's

Nachfolgend lesen Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH in Hamburg.

 

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH und dem Kunden gelten ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt der Auftragvergabe im Internet vorliegenden Fassung.  

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können vom Kunden für den Zweck der Online-Kontrolle ausgedruckt werden.

2. Vertragspartner

Vertragspartner des Kunden ist die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH mit Geschäftssitz in 22769 Hamburg, Eimsbütteler Straße 67.

3. Vertragsabschluss

Der Kunde erteilt der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH den Auftrag zur Lieferung eines PKW nach elektronischem Bestellschein. Der Bestellschein enthält Fabrikat, Typ, Ausführung und Preis. Ferner die genaue Anschrift und die elektronischen Kontakte. ( Tel. Fax. Mobil und e.mail ). Der Vertrag kommt zu Stande, wenn der Kunde das Formular per Mausklick auf den Button "ABSENDEN" abgeschickt und eine Bestätigung per E-Mail erhalten hat.

Desweiteren gelten jegliche schriftlichen Verträge.

4. Preise

Die Lieferung der Waren erfolgt zu den am Tag des Vertragsschlusses gültigen, in der Website der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH angegebenen Preisen. Die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH behält sich vor, für den Fall, dass ihre Website Fehler enthällt, oder Rechenfehler aufweist, den korrekten Preis zu berechnen. In diesem Falle gewährt die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH dem Auftraggeber ein sofortiges Rücktrittsrecht.

Sämtliche Preise verstehen sich in EURO, Die Preise enthalten die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer. Die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH wird bei gewerblichen Auftraggebern die gesetzliche Umsatzsteuer auf Antrag getrennt auswerfen.

5. Widerrufsrecht

Ein Recht zum Widerruf des Auftrages nach dem Fernabsatzgesetz ist gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1 Fernabsatzgesetz ausgeschlossen, da die bestellten PKW nach den Vorgaben des Bestellers angefordert werden und auf seine persönlichen Wünsche zugeschnitten sind. Es fand kein Vertreterbesuch statt ( Haustürgeschäfte ).

6. Lieferung

Die Lieferung der PKW erfolgt nach den in unserer Website festgelegten Bestimmungen, sofern zwischen dem Auftraggeber und der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH nicht anderslautende Bestimmungen vereinbart wurden.
Die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH ist zu Terminverschiebungen nach eigenen Lieferanten berechtigt.

Lieferverzug berechtigt den Besteller nicht zu Schadensersatzansprüchen, es sei denn, es liegt grobe Fahrlässigkeit vor. Es gilt Lieferung ab Hof der Firma
Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH.

Im Falle einer vereinbarten Abholung holt der Auftraggeber das Fahrezeug umgehend nach Bereitstellung ab. Bei Vereinbarung auf Zulieferung des Fahrzeugs geht die Gefahr für die Zulieferung auf den Auftraggeber über.

7. Zahlung

Die Zahlung der Reparaturen erfolgt bei Abholung bar. Die Zahlung von Neuwagen erfolgt in der Weise, die bei Vertragsabschluß verienbart wurde. Die Zahlungsweise ist im Vertrag/Ratenvertrag festgehalten und kann nicht geändert werden.

8. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus dem selben Auftrag bleibt die Lieferung Eigentum der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH.

9. Mängelgewährleistung

Eine Ware ist mangelhaft, wenn sie dem technischen Standard fabrikneuer Lieferung nicht entspricht. Mängel, die bei Lieferung dem Auftraggeber bekannt waren fallen nicht in die Mängelgewährleistung. Unerhebliche Mängel berechtigen nicht zur Wandlung, sondern werden in der Werkstatt oder im Werk nachgebessert.

Erkennt der Auftraggeber Mängel so hat er die Pflicht diese Mängel unverzüglich, spätestens jedoch am nächsten Werktag unter genauer Beschreibung zu reklamieren. Eine spätere Geltendmachung von offensichtlichen Mängeln ist ausgeschlossen. Nicht offensichtliche Mängel sind unverzüglich nach der Entdeckung innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungszeit von sechs Monaten mitzuteilen.

Bei berechtigten Beanstandungen ist die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH zur Nachbesserung berechtigt. Für die Dauer der Mängelbeseitigung stellt die
Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH ein Ersatzfahrzeug zur Verfügung. Erst nach mehrmaligen, erfolglosen Nachbesserungen erkennt die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH unter Zusammenwirken mit dem Hersteller, eine Wandlung
des Vertrages an. Eine Herabsetzung der Vergütung kann ebenfalls verhandelt werden. Bei Rücktritt vom Vertrag ist der Auftraggeber zur vollständigen Rückgabe der Lieferung an die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH
verpflichtet.

Transportkosten ab Werk oder zum Auftraggeber werden nicht erstattet. Eigenschaften der Lieferung werden nicht zugesichert, es sei denn eine Zusicherung erfolgt ausdrücklich und in schriftlicher Form. Soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes geregelt ist, gelten im übrigen die gesetzlichen Gewährleistungbestimmungen.  

10. Haftung

Die Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH haftet nur für Schäden an der Lieferung selbst. Eine Haftung für Mangelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.  

Die vorgenannte Haftungsbeschränkung gilt nicht in Fällen grober Fahrlässigkeit der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH.
Außerdem nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen bei von der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH zu vertretender Unmöglichkeit. Des weiteren nicht, wenn eine wesentliche Vertragspflicht von der Firma Thomas Guse Kraftfahrzeuge GmbH schuldhaft verletzt worden ist. Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vernünftigerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt.

11. Datenschutz,Datensicherung

Hinweise zum Datenschutz finden Sie auf unseren Seiten: Probefahrt und Finanzierung.

12. SalvatorischeKlausel

Sind oder werden einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des durch sie ergänzenden Vertrages unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt. Sie bleiben für beide Teile wirksam. In einem Fall der Unwirksamkeit einer einzelnen Bestimmung bemühen sich die Vertragspartner, eine neue Vereinbarung unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen zu erreichen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.